Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.kfv-ohz.de
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 30149
V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Einige Bilder und Medieninhalte ohne Alternativtexte
Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner inaktiver Elemente
Fehlende Untertitel bei eingebetteten Videos
Kontrastverhältnisse in bestimmten Designbereichen
Die aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Mängel zu Beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.03.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Verbandsvorsitzender Jan Hinken
Scharmbeckstoteler Str. 46
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: +49 (0) 4791 14 342
E-Mail: info@kfv-ohz.de
Schlichtungsverfahren:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
◦Telefon: 0511/120-4010
◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung der 16.03.2026:
